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Als freiberufliche Redakteurin für die Zeitschrift reinMein verfasse ich regelmäßig Fachartikel zu den Themen Finanzen, Wirtschaft, Altersvorsorge, Existenzgründung Meinen Artikel zum Thema Altersvorsorge in der Zeitschrift reinMein finden Sie hier Frühere Artikel:
Am 01.01.2009 ist die Abgeltungsteuer in Kraft getreten, die u.a. folgende
Neuerungen beinhaltet:
Artikel in
den Medien folgende Artikel zum Thema Abgeltungsteuer sind unter anderem von mir erschienen: ABGELTUNGSTEUER
– ein Überblick Am
1.1.2009 tritt eine neue Steuer –
die sogenannte Abgeltungsteuer – in Kraft, deren Auswirkungen
jeden Anleger
betreffen. Wie
der Name „Abgeltungsteuer“ bereits
vermuten lässt, will der Gesetzgeber mit dieser Neuerung eine
vereinfachte
Besteuerung auf Geldanlagen einführen, die sämtliche
gängigen Investments mit
einem einheitlichen Steuersatz und direkt an der Quelle, also bei der
Bank, belegt.
Die Erfassung der einzelnen Anlagen in der jährlichen
Steuererklärung soll mit
dieser Pauschalbesteuerung entfallen. Ziel: Gleichbehandlungsprinzip
durch
einheitlichen Steuersatz mit Besteuerung direkt an der Quelle. Die
größte und wohl auch bedeutendste
Neuerung ist die ersatzlose Streichung der Spekulationsfrist von 12
Monaten.
Das heißt: es greift die Versteuerung der Kursgewinne aller
nach dem 01.01.2009
erworbenen Wertpapiere mit einem Pauschalsatz von 25 % plus
Solidaritätszuschlag
plus ggf. Kirchensteuer, direkt zum Zeitpunkt des Verkaufes bei der
depotführenden Bank. Das bedeutet, dass die Steuerlast bis zu
28% ausmacht –
unabhängig davon, wie lange Sie in dem Wertpapier investiert
sind. Betroffen
sind insbesondere Fonds und Dachfonds, Aktien und ETF’s. Sonderregelung
für Zertifikate: hier
sind Kursgewinne bereits für Käufe nach dem
30.06.2008 voll zu versteuern und
nicht erst für Käufe ab dem 01.01.2009. Anleihen
(festverzinsliche Wertpapiere)
werden in Zukunft nach dem pauschalen Steuersatz behandelt. Bisher
wurden sie
mit dem individuellen persönlichen Steuersatz belegt, der
durchaus höher sein
kann als die 25% Abgeltungsteuer (+ Solidaritätszuschlag +
eventuell
individueller Kirchensteuersatz). Hier kann also eine Besserstellung
gegenüber
den Vorjahren vorliegen. Eine
weitere Neuerung ab dem 1.1.2009
ist der Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens bei der
Besteuerung von Erträgen
(z.B. Dividenden) – bisher wurden 50% der Erträge
versteuert – stattdessen wird
in Zukunft der Gesamtertrag versteuert. Außerdem wurde bisher
bei Verkauf von
Wertpapieren innerhalb der Spekulationsfrist der Kursgewinn ebenfalls
nach dem
Halbeinkünfteverfahren versteuert, das heißt, es
wurde nur die Hälfte des
realisierten Kursgewinnes zur Versteuerung in Ansatz gebracht, nicht
der
komplette Gewinn wie ab Jahresbeginn 2009.
ABGELTUNGSTEUER
– die Auswirkungen Die
Neuregelung bedeutet für Sie
konkret: Speziell
die Streichung der
Spekulationsfrist verursacht enorme Renditeeinbußen, da in
Zukunft jeder
Kursgewinn unabhängig von der Haltedauer versteuert werden
muss. Bei jedem Wertpapier,
das nach dem 1.1.2009 gekauft wird, fällt zum Zeitpunkt des
Verkaufs die
Abgeltungsteuer von bis zu 28% auf den Kursgewinn an. Das bedeutet,
dass in
Zukunft Ihr realisierter Gewinn um mehr als 25 % geringer
ausfällt, als dies
bei Investitionen vor dem 1.1.2009 der Fall wäre. Es
ist ratsam, dass Sie Ihr Depot im
Jahr 2008 einer genauen Prüfung unterziehen und jetzt noch
vermehrt auf
Wertpapiere mit sehr guter langfristiger Perspektive setzen,
um den Kauf
(dann steuerpflichtiger) Wertpapiere möglichst weit in die
Zukunft zu
verlagern. Überdenken Sie außerdem, ob es
für Sie sinnvoll ist, bestehende
Sparpläne nach dem 1.1.2009 weiterzuführen. Überprüfen
Sie die Restlaufzeit
endfälliger Produkte. Möglicherweise ist hier ein
vorzeitiger Ausstieg und Wechsel
in Hinblick auf die Abgeltungsteuer sinnvoll. Haben Sie auch die
Spekulationsfrist Ihrer bisherigen Wertpapieranlagen im Blick. Informieren
Sie sich bei Umschichtungen
oder neuen Investitionen – grundsätzlich und nicht
nur bis zum Jahresende 2008
! – genau über die Ihnen angebotenen Produkte, hier
vor allem die bisherige
Wertentwicklung – wobei diese keine Garantie für die
zukünftige Wertentwicklung
gibt!! – Kosten, Emittent, wie lange ist das Produkt bereits
auf dem Markt,
Handelbarkeit … Grundsätzlich
ist zu beachten: nicht
für jeden Anleger ist die Einführung der
Abgeltungsteuer von Nachteil, denn
Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter 25% liegt,
können die zu viel
einbehaltenen Steuern über die
Einkommensteuererklärung zurückerstattet
bekommen. Hier sollte die Argumentation der Berater zum Kauf spezieller
steueroptimierter Produkte in Hinblick auf die Abgeltungsteuer nicht
entscheidungsrelevant sein. Informieren Sie sich
über Ihren
individuellen Steuersatz! In der Vergangenheit haben schon mehrfach neue Produkte, die extra aus steuerlichen Gründen kreiert wurden, nicht die versprochene Wertentwicklung und damit auch nicht die steuerliche Zielsetzung erreicht. Daher: bei einer Anlageentscheidung ist es sinnvoll auch den Aspekt der Besteuerung zu berücksichtigen, dieser allein sollte aber nicht ausschlaggebend sein. Abgeltungsteuer - die AuswirkungenABGELTUNGSTEUER
– einige Details Viele Banken
und auch
Vermögensverwalter haben im Jahr 2008 Dachfonds (Fonds, die in
andere Fonds
investieren) aufgelegt und bieten diese bevorzugt bis zum Jahresende
ihren
Kunden an. Umschichtungen (Käufe und Verkäufe der
Subfonds) innerhalb dieser
Fonds unterliegen auch nach dem 1.1.2009 nicht der Abgeltungsteuer. Das
heißt,
man entscheidet sich einmal langfristig für ein Produkt und
eine
Anlagestrategie und der Dachfondsmanager kann innerhalb des Fonds der
jeweiligen Marktsituation entsprechend agieren und die Produkte
entsprechend
den Anforderungen anpassen, ohne dass die Besteuerung greift. Nachteil
ist,
dass bei Dachfonds höhere Gebühren anfallen
– der Ausgabeaufschlag (eine Art Provision
beim Kauf) beim Dachfonds und die Ausgabeaufschläge der
Subfonds, die dem
Dachfonds belastet werden und so für den Endkunden nicht
sichtbar sind. Nicht immer
fließt den Fonds genügend
Geld zu um eine optimale Investition und damit eine gute Fondssteuerung
durch
den Fondsmanager zu gewährleisten. Hier kann es daher in
Zukunft durchaus zu
Schließungen oder Zusammenlegungen mit anderen Fonds kommen.
Die steuerliche
Behandlung ist im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen.
Daher ist es
besonders wichtig, sich vor dem Kauf eines solchen Produktes
über die
Einzelheiten genau zu informieren, damit Sie möglichst nicht
in die Situation
geraten, bei Schließung eines Fonds ab dem Jahr 2009 neu
investieren zu müssen,
und dann der Abgeltungsteuer voll unterliegen. Abgeltungsteuer
- einige Details
ABGELTUNGSTEUER
– Bankenfusion – was tun? Gerade
in Bezug auf die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009
ist aus aktuellem
Anlass zu beachten: Bei
Bankenfusionen besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
dass bestehende Produkte
aufgelöst oder zusammengeführt werden. Wenn beide
Häuser Fonds oder sonstige
Anlageprodukte in ihrem Angebot haben, die sich von der Anlagestrategie
sehr
ähnlich sind, zum Bespiel in die gleichen Regionen, Branchen
oder Indizes
investieren, so kann dies Schließungen oder Zusammenlegungen
zur Folge haben.
Aktuelles Beispiel ist der Kauf der Dresdner Bank durch die Commerzbank. Schließungen
sind ebenso angedacht wie die
Verschmelzung einiger Fonds. Als Anleger sollten Sie sich hier umgehend
informieren, ob Ihr Fonds betroffen ist und wenn ja, wann diese
Änderung erfolgt.
In beiden Fällen besteht noch im Jahr 2008 Handlungsbedarf um
nicht in der
Abgeltungsteuer zu unterliegen. Auch
in
Zukunft werden sich Banken zusammenschließen oder
übernommen werden. Beobachten
Sie genau, was in diesem Fall mit Ihren Geldanlagen passiert.
Entsprechen die
neuen Produkte noch Ihren persönlichen Vorstellungen in Bezug
auf
Investitionsschwerpunkt, Anlagehorizont, Rendite, Risiko? Unter den einzelnen Artikeln
finden Sie die Links zur jeweiligen Veröffentlichung.
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